In einer Mitteilung der EU-Kommission vom 9. Mai zu Getränkeverpackungen, Pfandsystemen und dem freien Warenverkehr, wird darauf hingewiesen, dass die Differenzierung zwischen bepfandeten und freigestellten Produkten auf objektiven Kriterien beruhen sollte. Dabei komme es entscheidend darauf an, „welches Material für die Behälter verwendet wurde, und nicht auf den Inhalt, da der Inhalt für die Umwelteigenschaften der Verpackungen unerheblich ist“.
Mai 2009
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