Trittbrettfahrer sollen es in Zukunft schwerer haben: Künftig sollen Hersteller für alle Verpackungen eine Lizenzgebühr an die Dualen Systeme zahlen, die von privaten Endverbrauchern entsorgt werden. Eine entsprechende Novelle der Verpackungsverordnung hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD im April 2008 verabschiedet.
Mit der inzwischen 5. Novelle der Verpackungsverordnung sollen in Zukunft auch solche Hersteller in die Pflicht genommen werden, die bislang keine Lizenz für den Grünen Punkt oder eine anderes Duales Entsorgungssystem bezahlen, deren Abfall aber trotzdem in der Gelben Tonne landet und für sie kostenlos entsorgt wird. Für die Verbraucher wird sich an der bisherigen Entsorgungspraxis nichts ändern.Der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann erklärte: "Unser Ziel, mit dieser Novelle kurzfristig die getrennte Haushaltssammlung zu sichern und damit das gesamte System vor einem Zusammenbruch zu retten, haben wir erreicht. Künftig müssen alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei einem dualen System lizenziert werden. Mit dieser Pflicht und der Einführung von Vollständigkeitserklärungen wird unseriösen Selbstentsorgern und Trittbrettfahrern die Möglichkeit zum Missbrauch genommen."
Darüber hinaus meldet die SPD-Bundestagsfraktion weiteren Änderungsbedarf an. So unterstütze man u.a. die Zuständigkeit und Ausschreibung der Sammlung durch die Kommunen. Die Verpackungsverordnung solle zu einer material- und stoffstromorientierten Regelung als Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt werden.
Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) begrüßt den Beschluss des Bundestages zur Novelle der Verpackungsverordnung. "Es kommt jetzt auf den Vollzug an, also darauf, die neuen Instrumente auch zu nutzen. Dann wird die Novelle in Zukunft verhindern, dass immer mehr Verpackungen ohne Finanzierungsbeitrag durch die dualen Systeme recycelt werden müssen", erklärte Stefan Schreiter, Vorsitzender der DSD-Geschäftsführung.
Etwas anders sieht das die Firma BellandVision. "Es gibe keinen Grund, die im Markt dominierenden dualen Systeme vor dem Wettbewerb mit Selbstentsorgern zu schützen". Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vermutet, dass Brot und Brötchen bald teuerer werden und bezeichnet die Verabschiedung der Fünften Novelle als einen "Tiefpunkt der Gesetzgebungsarbeit". Der Gesetzgeber zwinge die Bäckereien, für ihre Verpackungen eine Lizenzgebühr an ein duales Entsorgungssystem zu zahlen.