Verteuerung ohne Umweltwirkung: Kritik am Einwegkunststofffonds

Berlin, 10.09.2025 – Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie zur erweiterten Herstellerverantwortung umsetzt, sorgt in der Wirtschaft für erhebliche Kritik. Anstatt Klarheit und Umweltentlastung zu schaffen, verursacht das Gesetz laut betroffenen Branchen unnötige Bürokratie, unverhältnismäßig hohe Abgaben und rechtliche Unsicherheiten. Besonders Getränkekartonhersteller sehen sich zu Unrecht belastet, obwohl ihre Produkte nachweislich nur einen minimalen Beitrag zum Littering leisten und seit Jahren erfolgreich recycelt werden.

Das achtlose Wegwerfen von Kunststoffverpackungen wird aus Sicht der Politik immer mehr zum Problem. Viele Kommunen stoßen scheinbar beim Erhalt der Stadtsauberkeit an ihre Grenzen.

Doch wer ist für das sog. „Littering“ verantwortlich? Und wer zahlt die Kosten für Sammlung, Reinigung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit? Diese Fragen führen regelmäßig zu Spannungen zwischen Wirtschaft, Kommunen und Politik. Abhilfe soll das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) schaffen, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie zur erweiterten Herstellerverantwortung in nationales Recht überführt hat. Doch anstatt für Klarheit und Fairness zu sorgen, verursacht das Gesetz viel bürokratischen Aufwand, hohe Abgaben und massive Rechtsunsicherheit.

Dabei verkennt das Gesetz, dass die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland bereits seit mehreren Jahrzehnten fest etabliert ist. Die Entsorgungs- und Verbraucheraufklärungskosten für Verpackungen werden bereits durch Lizenzgebühren abgedeckt.

Getränkekartons sind zu über 90 Prozent recyclingfähig und seit vielen Jahren fester Bestandteil des deutschen Kreislaufwirtschaftssystems. Trotzdem sollen ausgerechnet deren Hersteller nun zusätzlich über den Einwegkunststofffonds für Umweltlasten aufkommen, die nachweislich gar nicht durch Getränkekartons verursacht werden.

Denn Getränkekartons werden in Deutschland flächendeckend recycelt.  Studien zeigen, dass Getränkekartons nur etwas mehr als 1 Prozent des gesamten Littering-Aufkommens ausmachen. Die Vorgaben des Gesetzes führen auch zu Marktverzerrungen: PET-Flaschen müssen nur einen symbolischen Betrag von 1 Euro pro Tonne zahlen – gegenüber Getränkekartons, die mit 181 Euro pro Tonne zur Kasse gebeten werden. Diese Ungleichbehandlung, die unsere Branche mit knapp 30 Mio. Euro pro Jahr belastet, ist unfair.

Besonders kritisch ist die Auslegung des Gesetzes durch das Umweltbundesamt. Das UBA geht davon aus, dass jeder Bundesbürger pro Jahr über 14 Getränkekartons achtlos in der Öffentlichkeit entsorgt. Das gilt für absolut jeden – vom Neugeborenen bis zum Rentner. Das ist absurd. Statt sich am klaren Gesetzeswortlaut zu orientieren, weitet die Behörde darüber hinaus den Anwendungsbereich eigenmächtig aus. So sollen Verpackungen bereits dann abgabepflichtig sein, wenn sie geeignet sind für den Sofortverzehr. Im Gesetz ist jedoch festgelegt, dass sie ausdrücklich für den Sofortverzehr bestimmt sein müssen. Eine derart willkürliche Interpretation widerspricht nicht nur dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch dem klaren Ziel der EU-Richtlinie, die sich auf Produkte konzentriert, die zur Verschmutzung des öffentlichen Raums beitragen. Zur Erinnerung: Ursprünglich sollte die EU-Richtlinie nur Einwegkunststoffprodukte treffen, die mehrheitlich an europäischen Stränden gefunden werden. Und das ist mitnichten der Getränkekarton.

Unsere Branche steht zu ihrer ökologischen Verantwortung. Um die erweiterte Herstellerverantwortung auch in Zukunft zu praktizieren, benötigt sie dafür einen klaren, fairen und praktikablen Rahmen. Was es jetzt braucht, ist eine grundlegende Korrektur des Gesetzes – hin zu einer fairen, transparenten und praxisnahen Umsetzung. Verpackungen wie Getränkekartons, die seit Jahren erfolgreich in funktionierende Recyclingprozesse eingebunden sind, dürfen nicht durch zusätzliche Abgaben, Sonderregeln und Bürokratie belastet werden. Es braucht klare, faktenbasierte Vorgaben, die sich an der tatsächlichen Umweltbelastung orientieren. Politische Entscheidungsträger sind jetzt in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen und ein Gesetz zu schaffen, das seiner eigenen Zielsetzung gerecht wird: die Umwelt zu schützen, ohne funktionierende, zukunftsfähige Verpackungssysteme zu bestrafen.