Ab heute gilt die PPWR: Jetzt kommt es auf die Ausgestaltung an

Mit dem Inkrafttreten der PPWR beginnt die entscheidende Phase ihrer konkreten Ausgestaltung. Die Getränkekartonbranche unterstützt die Ziele der Verordnung, fordert jedoch eine wissenschaftlich fundierte, technologieneutrale und praxisgerechte Umsetzung. Nur so können nachhaltige Verpackungslösungen und funktionierende Recyclingmärkte in Europa gestärkt werden.

Datum:

12. August 2026

Themen:

Autor:

Victoria Krasnov

Mit dem heutigen Tag gilt europaweit die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), auf Deutsch: die EU-Verpackungsverordnung. Das ist eine gute Nachricht. Sie soll unter anderem die Kreislaufwirtschaft stärken und sicherstellen, dass bis 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sind. Die Hersteller von Getränkekartonverpackungen unterstützen diese Ziele ausdrücklich. Die Branche ist auf die neuen Anforderungen sowie auf die in den nächsten Jahren folgenden Delegierten Rechtsakte gut vorbereitet.

Die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Erstmals wird im Verordnungstext der Begriff „Flüssigkeitskarton“ bzw. „Liquid Packaging Carton“ verwendet. Das ist richtig, um die Unterschiede zu anderen faserbasierten Verbundverpackungen deutlich zu machen. Das deutsche Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz (VerpackDG) regelt die nationale Durchführung, etwa im Bereich der Zuständigkeiten und Kontrollen. Es ersetzt das bislang geltende Verpackungsgesetz (VerpackG). Entscheidend ist nun eine europaweit einheitliche Umsetzung. Nationale Sonderregelungen dürfen weder den Binnenmarkt beeinträchtigen noch ökologisch vorteilhafte Verpackungslösungen benachteiligen.

Mit dem Inkrafttreten der PPWR rückt nun die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben in den Mittelpunkt. Die Design-for-Recycling-Kriterien müssen die tatsächliche Recyclingfähigkeit von Verpackungen sachgerecht berücksichtigen. Getränkekartonverpackungen sind nachweislich recyclingfähig. Europaweit vorhandene Recyclinginfrastrukturen sowie moderne Anlagen zur Trennung von Papierfasern, Polyethylen und Aluminium belegen die technische Machbarkeit. Auch die Anforderungen an den Nachweis des Recyclings im großen Maßstab („Recycled at Scale“) müssen realistisch ausgestaltet und praktikabel sein.

Bei den Vorgaben zur Wiederverwendung kommt es auf eine differenzierte Betrachtung an. Mehrweg darf kein Selbstzweck sein. Ob eine Verpackung ökologisch vorteilhaft ist, lässt sich nur anhand ihres gesamten Lebenswegs beurteilen. Die Förderung einzelner Verpackungssysteme ohne vorherige ökobilanzielle Bewertung wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die PPWR sollte deshalb ein Nebeneinander von Mehrweg- und Einwegverpackungen ermöglichen und dabei stets die jeweils ökologisch sinnvollste Lösung berücksichtigen.

Eine der größten Herausforderungen bleiben die Mindestrezyklatvorgaben. Ab 2030 sollen Getränkekartonverpackungen mindestens 10 % Post-Consumer-Rezyklat (PCR) enthalten. Dafür fehlen derzeit jedoch sowohl ausreichende Mengen lebensmitteltauglicher Rezyklate als auch die erforderlichen lebensmittelrechtlichen Zulassungen für den Einsatz von Material aus der Gelben Tonne in Lebensmittelverpackungen. Auch biobasierte Kunststoffe müssen bei der Erfüllung der Vorgaben angemessen berücksichtigt werden und einen Beitrag leisten dürfen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, woher die europaweit benötigten rund 1,5 Millionen Tonnen Post-Consumer-Rezyklat bis 2030 überhaupt kommen sollen.

Denn die meisten Kunststoffrecycler in Deutschland und Europa haben mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Der europäische Rezyklatmarkt kommt bislang nicht in Schwung, und das Absatzproblem wird immer größer. Nur wenn sich Recycling auch wirtschaftlich lohnt, kann die PPWR erfolgreich sein – und nur dann können innovative Unternehmen dauerhaft bestehen.

So würde es beispielsweise helfen, wenn hochwertiges Recycling nicht ausschließlich als Rückführung in dasselbe Produkt („Closed Loop“) definiert würde. Sinnvoller ist es, recycelte Rohstoffe im Sinne eines „Open Loop“ in möglichst vielen unterschiedlichen Produkten zu verwenden, um das große Potenzial der Kreislaufwirtschaft auch im Sinne des Klimaschutzes bestmöglich zu nutzen.

Mit dem Inkrafttreten der PPWR beginnt nun die Phase der konkreten Weiterentwicklung der europäischen Verpackungslandschaft durch die Europäische Kommission. Die Delegierten Rechtsakte werden maßgeblich darüber entscheiden, wie erfolgreich die neuen Anforderungen mit der betrieblichen Praxis in Einklang gebracht werden können. Für die Getränkekartonbranche kommt es darauf an, dass dabei wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Offenheit und praktikable Lösungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Nur so kann die PPWR ihre Ziele erreichen und gleichzeitig nachhaltige Verpackungslösungen sowie funktionierende Recyclingmärkte in Europa stärken.