Recyclingquoten sollen anspruchsvoller werden

Das Bundesumweltministerium (BMU) geht gut vorbereitet in die nächste Runde der Diskussion über die Einführung der Wertstofftonne: In drei Forschungsvorhaben hat das Umweltbundesamt (UBA) untersuchen lassen, was in die Tonne hinein soll, wie es finanziert werden kann und wer das Ganze organisiert. In der vorerst letzten Studie, die im Mai vor Fachleuten präsentiert wurde, ging es um die Frage, welche Recyclingziele erreicht werden sollen.

Umweltverbände beklagen seit langem, dass die ökologischen Ziele der Verpackungsverordnung hinter den technischen Möglichkeiten zurück bleiben. Trotz aller Erfolge in den letzten 20 Jahren sehen auch viele Politiker, Kommunen und Wirtschaftsvertreter durchaus noch Luft nach oben. So gab es bei der öffentlichen Vorstellung der Studien-Ergebnisse des Öko-Instituts und der HTP Ingenieurgesellschaft für Umweltverfahrenstechnik auch keine Stimmen, die sich grundsätzlich gegen ambitioniertere Quoten aussprachen. Die Analyse des Status Quo durch HTP-Geschäftsführers Dr. Christiani kam nicht unerwartet: „Die Quotenvorgaben waren in der Vergangenheit wichtige Treiber für Effizienzsteigerungen, sie haben aber ihre Lenkungswirkung weitgehend eingebüßt.“

Wertstoffinhalt statt Lizenzmenge 

Einer der Gründe, warum von den Quotenvorgaben keine Impulse mehr ausgehen, sehen die Forscher in der wenig aussagekräftigen Bezugsgröße. Basis für die Ermittlung der Recyclingquote ist die bei den Dualen Systemen lizenzierten Mengen eines Verpackungsmaterials. Mit steigender Zahl an Trittbrettfahrern und Lizenzbetrügern steigen damit auch die Recyclingquoten. Oder anders herum: Je höher der Lizenzierungsgrad, desto niedriger die Quote. Das soll sich ändern: Die Studie empfiehlt, auf den spezifischen Wertstoffinhalt der gesammelten Menge abzuheben. Die Forscher erwarten, dass in der neuen Wertstofftonne pro Einwohner und Jahr ca. 22 Kilogramm Verpackungen und weitere Produkte aus Metall und Kunststoffen landen. Dies soll die Ausgangsbasis für die Quotenberechnung sein. Konsequenz: Die Anstrengungen bei der Sammlung müssen intensiviert werden. Mit Wertstoffhöfen alleine wird man diese Vorgaben beispielsweise nicht erfüllen können. 

Verbundquote entfällt

Recyclingquoten soll es nur noch für solche Materialgruppen geben, die wirklich aussortiert und getrennt verwertet werden. Vorgeschlagen werden deshalb Quoten für Kunststoffe – ohne Differenzierung nach Kunststoffarten – FE-Metalle, NE-Metalle und „kunststoffbeschichtete Kartonverpackungen“, worunter fast ausschließlich Getränkekartons fallen. Die Verbundquote, in der bislang Kunststoff-, Metall- und Kartonverbunde zusammengefasst wurden, entfällt. An der derzeitigen Sortierpraxis ändert sich dadurch nichts: Die Verpackungen aus einem Kunststoffverbund landet wie bisher beim Kunststoff, die Aluminiumpfanne mit Kunststoffgriff geht ins Aluminium und der Getränkekarton wird nach wie vor getrennt aussortiert. Die vorgeschlagenen Mindest-Quoten orientieren sich am derzeitigen Stand der Sortieranlagentechnik: FE-Metalle 95%, kunststoffbeschichtete Kartonpackungen 80%, NE-Metalle 72%. Bei Kunststoffen sollen 90% aussortiert werden; 60% davon sind stofflich zu verwerten.

Selbstnachstellende Quoten und Bußgelder

Diese Mindest-Quoten werden jedes Jahr an der Realität überprüft. Erreichen z.B. die drei besten dualen Systeme höhere Werte, verlieren die Vorjahresquoten ihre Gültigkeit. Davon versprechen sich die Autoren eine dauerhafte Optimierung des Recyclings. Verfehlt ein System die Quote, droht nicht mehr wie bisher der Verlust der Zulassung. Stattdessen werden Strafgelder fällig, die zum Beispiel in eine Stiftung zur Förderung des Recyclings fließen könnten. Man darf gespannt sein, welche dieser Überlegungen sich später im Gesetzentwurf wiederfinden. Thomas Schmidt-Unterseh vom BMU wollte sich bei der Vorstellung der Studie erwartungsgemäß nicht festlegen, sprach aber von „vielen interessanten Ansätzen.“