Stellungnahme zum VerpackDG

Der am 11. Februar 2026 vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf
des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zielt darauf ab, das nationale Verpackungsgesetz an die ab August 2026 geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) anzupassen und damit Rechtswidersprüche zu vermeiden. Der Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN) e.V. begrüßt zwar einzelne Aspekte wie den Verzicht auf eine neue Organisation für Reduzierungsmaßnahmen, kritisiert jedoch, dass das Ziel einer schlanken und unbürokratischen Umsetzung im Entwurf nur teilweise erreicht wurde.

Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) veröffentlicht. Aus Sicht des Fachverbands Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN) e.V. ist es grundsätzlich richtig, das geltende Verpackungsgesetz an die Anforderungen der ab dem August 2026 geltenden EU-Verpackungsverordnung (PPWR) anzupassen, um Rechtswidersprüche zu vermeiden. Es ist richtig, dass der Aufbau und die Finanzierung einer neuen Organisation für Reduzierungs- und Vermeidungsmaßnahmen nicht weiterverfolgt wurde und nun nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten ist. Die ursprünglich angekündigte Zielsetzung, die nationalen Anpassungen möglichst schlank und unbürokratisch zu halten, wurde im vorliegenden Entwurf jedoch nur teilweise erreicht. Im Folgenden nimmt der FKN zum Gesetzentwurf Stellung.