Umweltbundesamt soll Studie zu Littering-Kosten überarbeiten
Berlin, 07.12.2022 – Zu der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Studie über Entsorgungskosten von Einwegkunststoffverpackungen im öffentlichen Raum und der Presseerklärung vom 30.11.2022 „Unternehmen sollen künftig für Entsorgung von Einwegkunststoff zahlen“ erklärt der Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN), Michael Kleene:
„Wir fordern das Umweltbundesamt auf, die Studie zurückzuziehen und überarbeiten zu lassen. Wesentliche Daten der Studie basieren auf fehlerhaften Annahmen, nicht normierten Sortieranalysen, fragwürdigen Schätzungen und nicht verifizierbaren Angaben der kommunalen Entsorgungsbetriebe.
Die Ergebnisse passen vorne und hinten nicht zusammen: So sollen jedes Jahr angeblich 12.000 Tonnen Getränkekartons im öffentlichen Raum weggeworfen werden. Das entspricht in etwa 15 Trinkpäckchen für jeden der 83 Millionen Bundesbürger. Nachweislich werden in Deutschland allerdings nur ca. 11.000 Tonnen Getränke im Karton verkauft, die üblicherweise unterwegs konsumiert werden. Über 90 Prozent aller Getränke und Lebensmittel im Karton werden dagegen zu Hause konsumiert. Kein Mensch kommt auf den Gedanken, mit einer Literpackung Milch oder Apfelmus im Park spazieren zu gehen. Auch die veranschlagten Sammlungs- und Reinigungskosten für Getränkekartons liegen mit umgerechnet rund 3.700 Euro pro Tonne um ein Vielfaches über vergleichbaren Entsorgungsleistungen.“
Hintergrund: Der Abschlussbericht „Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8, Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie“ des Umweltbundesamtes wurde am 30.11.2022 zusammen mit einer Pressemitteilung veröffentlicht. Im Abschlussbericht wird berechnet, welche Beträge die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte für achtlos in Parks oder an Straßen weggeworfene Abfälle ab 2025 an das Umweltbundesamt zahlen sollen. Von dort werden die Einnahmen an kommunale Entsorger verteilt, um damit die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen sowie Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu finanzieren. Die Höhe der Sonderabgaben soll in Zukunft durch Rechtsverordnungen festgelegt werden. Rechtsgrundlage ist das von der Bundesregierung in Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Einwegkunststofffonds-Gesetz.