Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Falschbehauptungen: Der Getränkekarton bleibt – und ist zu über 90 % recyclingfähig
Zum Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut Falschbehauptungen über Getränkekartons. Martin Schröder, Geschäftsführer des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN):

Getränkekartons sind zu über 90 % recyclingfähig
„Getränkekartons sind auch nach Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung weit davon entfernt, verboten zu werden, denn sie sind seit Eröffnung der Poly-Al-Recyclinganlage Palurec im Jahr 2021 laut Aussage des Recyclingexperten Dr. Joachim Christiani hochgradig recyclingfähig. Das bedeutet, die Recyclingfähigkeit von Getränkekartons liegt bei über 90 %. Hinzu kommt mit der Saperatec eine weitere Recyclinganlage für dasselbe Material, die 2024 den Betrieb aufnahm.
Deutsche Umwelthilfe kennt nicht den Unterschied zwischen Recycling-Fähigkeit– und –Quote
Der DUH sollte der Unterschied zwischen Recyclingfähigkeit und Recyclingquote geläufig sein. Die letztgenannte lag zuletzt für das Jahr 2023 bei 71 % – wobei sowohl die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als auch das Umweltbundesamt (UBA) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz und per gemeinsamer Pressemeldung mitgeteilt haben, dass sie das starke Engagement der Getränkekartonbranche im weiteren Aufbau von Recyclinganlagen positiv sehen.“
Zur PM der DUH, die die Falschbehauptung enthält, Getränkekartons könnten 2038 verboten werden.