Produktverantwortung, Wertstoffgesetz, Lizenzentgelte – grundsätzliche Überlegungen
Positionen des FKN zu den Themen Produktverantwortung, Wertstoffgesetz und Lizenzentgelten.
Die Produktverantwortung sollte für alle Produkte gelten.
Es gibt keinen sachlichen Grund, Verpackungen regulatorisch anders zu behandeln als „stoffgleiche Nichtverpackungen“. Die Erfahrungen mit dem Verpackungsgesetz sollten abgewartet werden, bevor ein neuer Anlauf zu einem Wertstoffgesetz unternommen wird.
Produktverantwortung setzt ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit der privaten Wirtschaft voraus.
Der Gesetzgeber sollte sich auch bei zukünftigen Regelungen darauf beschränken, einen Rahmen vorzugeben, der die Zielerreichung in einem wettbewerblichen Umfeld ermöglicht.
Die Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes sind anspruchsvoll.
Das gilt insbesondere für Kunststoffe, deren Märkte enorme Wachstumsraten aufweisen. Deren Hersteller und Vertreiber haben von niedrigen Recyclingquoten profitiert. Selbst in Zeiten hoher Rohstoffpreise wurde allerdings wenig Engagement gezeigt, Märkte für den Rezyklat-Einsatz zu entwickeln.
Finanzielle Anreize durch den Staat zur Förderung des Rezyklat-Einsatzes bei Kunststoffen greifen in den Wettbewerb der Verpackungsmaterialien ein …
… und können überdies zu ökologisch fragwürdigen Fehlanreizen führen. Es liegt in der Verantwortung der gesamten Kunststoff-Wertschöpfungskette für den Wiedereinsatz von Sekundärrohstoffen zu sorgen, wie dies andere Materialbereiche seit Jahrzehnten tun.
Finanzielle Anreize innerhalb des Systems entstehen durch hohe Recyclingquoten.
Die Dualen Systeme müssen daher stärker als bislang auf die Recyclingfähigkeit von Kunststoffen achten und werden dies bei Ihrer Lizenzentgelt-Struktur berücksichtigen. Weitergehende Ansprüche, die in die Preisgestaltungsfreiheit der Systeme eingreifen, sind mit einem Wettbewerbssystem nicht vereinbar.
Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen (§21 VerpackG) sind ein wichtiges Instrument,
um Herstellern und Vertreibern eine Hilfestellung zu geben, wie sie ihre Verpackungen recyclinggerechter gestalten können.
Nicht alles, was sich gut recyceln lässt, ist auch ökologisch vorteilhaft.
Eine Verengung der Diskussion auf die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ist nicht sachgerecht. Insbesondere die im politischen Diskurs weit verbreitete Diskriminierung von Verbunden verkennt die positiven gesamtökologischen und funktionalen Effekte dieser Verpackungen. Ökobilanzen müssen bei der Vorbereitung zukünftiger politischer Weichenstellungen berücksichtigt werden.