Viel besser als gar nichts

Die Wertstofftonne wird es auch in Zukunft nur auf freiwilliger Basis geben. Der Streit über Zuständigkeiten hat eine einheitliche Wertstofferfassung vorerst verhindert. Viele sind darüber enttäuscht, einige auch erleichtert. Mit dem Verpackungsgesetz versucht die Bundesumweltministerin zu retten, was zu retten ist – und das ist eine ganze Menge.

In den Kommentaren zum Referentenentwurf schwingt häufig die Enttäuschung mit, sich mit den eigenen Forderungen nicht durchgesetzt zu haben. Das Klagelied über verpasste Chancen wird dabei gerne mit ökologischen Argumenten angestimmt: von fehlenden Impulsen für den Ressourcen- und Klimaschutz ist oft die Rede. Dahinter stecken in der Regel handfeste wirtschaftliche Interessen. Für diejenigen, die beim Kompetenzgerangel zwischen Kommunen und Privaten keine eigenen Karten im Spiel haben, gibt es vor allem einen Grund enttäuscht zu sein. Und zwar aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht: Auch weiterhin werden sich die Hersteller stoffgleicher Waren nicht an der Finanzierung der Wertstoffsammlung beteiligen müssen. Viele ihrer Produkte landen als „intelligente Fehlwürfe“ in den gelben Tonnen. Für sie gilt keine Produktverantwortung. Sie bleiben ungewollt Trittbrettfahrer der privat finanzierten Verpackungsentsorgung, obwohl sie ihre Bereitschaft erklärt haben, sich an den Kosten zu beteiligen. Wer Bratpfannen produziert, muss sich auch in Zukunft mehr Gedanken darüber machen, wie er bei der Lizenzierung der Verpackung Geld sparen kann, als darüber, wie er das eigentliche Produkt ökologisch optimieren kann. Das kann auf Dauer nicht so bleiben. Es gibt keinen Grund, Verpackung anders zu behandeln als sonstige Waren.

Keine politischen Mehrheiten

Spätestens seit der Bundesratsentschließung vom Januar 2016 war aber den meisten Beobachtern klar, dass eine Verabschiedung des Wertstoffgesetzes in dieser Legislaturperiode nur noch schwer zu erreichen ist. Es gibt derzeit keine politischen Mehrheiten für eine Organisationsverantwortung der Kommunen, für eine Abgabenfinanzierung oder gar einer Abschaffung der Dualen Systeme. Selbst unterhalb der Schwelle eines radikalen Systemwechsels, ist ein Interessenausgleich schwierig. Dass Kompromisse bei vielen praktischen Fragen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Systembetreibern trotzdem möglich sind, hat das im Mai vorgelegte sogenannte „Verbändepapier“ gezeigt – auch wenn letztendlich einige Akteure damit nicht einverstanden waren.

Doch eines ist klar: Wenn man in der Sache noch etwas erreichen will, macht es wenige Monate bevor der Wahlkampf richtig beginnt, wenig Sinn, auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages zu pochen oder Anträge für ein „echtes Wertstoffgesetz“ anzukündigen. Das erhöht nur die Wahrscheinlichkeit, dass alles bleibt wie es ist. Daher ist es richtig, sich zunächst auf den Verpackungsabfall zu konzentrieren, und hier vor allem auf die Punkte, die konsensfähig sind: höhere Recyclingquoten, besser recyelbare Verpackungen, fairer Wettbewerb und besserer Vollzug.

Recyclingquote für Getränkekartons

Der Entwurf des neuen Verpackungsgesetzes sieht eine deutliche Steigerung der stofflichen Recyclingquoten vor. Dies ist ein klarer Fortschritt im Vergleich zur bestehenden Rechtslage. Besonders groß ist der Sprung bei Kunststoffen, von derzeit 36 auf 63 Prozent. Dort gibt es auch den größten Nachholbedarf: Glas, Metalle und Papier müssen schon lange Quoten zwischen 60 und 75 Prozent nachweisen. Auch der Getränkekarton ist eine eigenständige Sortierfraktion und erreicht seit Jahren Recyclingquoten von über 70 Prozent. Und zwar bezogen auf den Verpackungsverbrauch. Dass es im Gesetzentwurf erstmals auch eine gesonderte Quote für Getränkekartons gibt, wurde von den Herstellern lange gefordert und wird ausdrücklich begrüßt.

Wissen nicht, wovon sie reden

Die im Entwurf vorgesehenen Recyclingziele sind durchweg sehr anspruchsvoll. Auch wenn sich die Quoten „nur“ auf die lizenzierten Mengen beziehen und bei Kunststoffen und Metallen auch die stoffgleichen Waren, die ebenfalls in den Tonnen landen, zwangsläufig mitgerechnet werden. Wer von „Rückschritt“ und „ambitionslosen Quoten“ spricht, weiß nicht, wovon er redet. Für diejenigen Materialbereiche, die bereits in der Vergangenheit ihre Hausaufgaben gemacht und ein hohes Verwertungsniveau erreicht haben, sind die letzten 10 Prozent nicht weniger anspruchsvoll, als für diejenigen, die noch mit technischen Fragen und der Entwicklung von Absatzmärkten für Recylate beschäftigt sind. Dies gilt vor allem dann, wenn die Schlupflöcher bei der Lizenzierung endlich gestopft werden und sich der Lizenzierungsgrad der 100%-Marke und damit dem tatsächlichen Verpackungsverbrauch nähert. Je höher der Lizenzierungsgrad, desto anspruchsvoller wird es, die Quoten zu erreichen. Deshalb ist es entscheidend, dass eine Zentrale Stelle etabliert wird, die das Wegdefinieren von Mengen und die Trittbrettfahrerei wirkungsvoll bekämpft und gleichzeitig für einen fairen Wettbewerb sorgt. Daran sollten auch die Bundesländer denken, die sich immer über die mangelnde Vollziehbarkeit der Verpackungsverordnung beklagt haben. Jetzt erhalten sie erstmals die Möglichkeit die Einhaltung der Vorgaben wirkungsvoll zu kontrollieren.

Verbraucher muss mitspielen

Bei aller Euphorie über anspruchsvolle Recyclingquoten sollte aber nicht vergessen werden: Hohe Recyclingziele sind nur erreichbar, wenn die Verbraucher mitspielen. Von einem Gesetz, das jedem Verbraucher erstmals auch eine Pflicht zur Abfalltrennung auferlegt, werden sich bei weitem nicht alle beeindrucken lassen. Wichtig ist, wieder mehr über die Vorteile des Recyclings zu reden, und nicht endlos über Systemfragen zu streiten. Aber auch durch eine noch so intensive Öffentlichkeitsarbeit werden sich die Recyclingquoten nicht beliebig steigern lassen. Statt die Quoten nach drei Jahren nochmal um 5 Prozent zu erhöhen, sollte man erst einmal sehen, was machbar ist und die Quoten dynamisch anpassen.

Der Markt regelt nicht alles

Bislang mussten sich die Verwender von Verpackungen und die Dualen Systeme keine allzu großen Gedanken über die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen machen. So wurden zum Beispiel auch Verpackungen lizenziert, von denen man wusste, dass sie nicht detektierbar sind und in der Verbrennung landen. Schon die deutlich höhere stoffliche Recyclinquote wird dazu führen, dass die Systembetreiber in Zukunft stärker darauf achten müssen, welche Produkte sie zu welchem Preis lizenzieren. Auch die im Gesetz vorgesehene Entwicklung von Mindeststandards, die erfüllt sein müssen, um eine Verpackung lizenzieren zu können, werden die Sortier- und Recyclingfähigkeit verbessern – auch ohne fragwürdige gesetzliche Vorgaben zur Preisgestaltung. Es gibt schon genügend Beispiele von Fehlanreize. Der Gesetzgeber sollte sich darauf konzentrieren, anspruchsvolle Ziele vorzugeben und faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Der Markt regelt nicht alles – aber vieles besser als der Staat.


Kontakt

Florian Lamp, Pressereferent FKN

Florian Lamp

Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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