Keine Ausweitung der Pfandpflicht auf Fruchtsäfte
Das Verpackungsgesetz hält an den bislang geltenden Pfandregeln weitgehend fest. Eine Ausweitung der Pfandpflicht auf Fruchtsäfte ist nicht vorgesehen. Entsprechende Forderungen kommen einem Verkaufsförderungsprogramm für PET-Einwegflaschen gleich.
Ein Pfand auf Fruchtsäfte ist mittelstandsfeindlich und fördert PET-Einwegflaschen.
Nach Erhebungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) decken bereits heute acht Unternehmen drei Viertel des Fruchtsaftmarktes ab. Dort dominiert PET-Einweg. Mittelgroße Unternehmen füllen vor allem in Getränkekartons ab, während Kleinabfüller (< 10 Mio. € Jahresumsatz) fast ausschließlich in Glas und hier vor allem in Mehrweg abfüllen. Bei einem Pfand auf Saft sind die gleichen Effekte zu erwarten wie bei Mineralwasser und Erfrischungsgetränken: Die Quote ökologisch vorteilhafter Verpackungen (Mehrwegflaschen + Getränkekarton) geht zurück. Glas-Einweg würde nach der Prognose der GVM komplett ausgelistet.*
Das Pfand ist wirtschaftlich attraktiv.
Die Kosten für die Beteiligung am DPG-Pfandsystem sind niedriger als die Lizenzentgelte der Dualen Systeme. Dazu kommen geringere Handlingkosten beim Einwegpfand, der „Pfandschlupf“ sowie Rohstofferlöse durch den Verkauf von PET-Flaschen.
Aktuelle PET-Fruchtsaftflaschen stören das PET-Recycling.
Im Gegensatz zu PET-Flaschen für Wasser oder Erfrischungsgetränken braucht man bei Fruchtsäften eine Sauerstoffbarriere. Dazu werden PET-Polyamid-Copolymere bzw. PET-PA-Blends eingesetzt. Eine solche Additivierung wird als „bedingt bis hochgradig recyclingschädlich“ eingestuft. Selbst geringe Mengen führen beim Recycling zu einer Verfärbung des Granulats.**
Ökologische Effekte höherer Recyclingquoten im Pfandsystem im Vergleich zur „Gelben Tonne“ sind gering.
Selbst wenn alle PET-Fruchtsaftflaschen – etwa durch eine Glasbeschichtung – recyclingfreundlicher gestaltet werden und das PET-Recycling nicht stören, rechtfertigt dies keinen Markteingriff zu Lasten ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen. Ökobilanzen zeigen, dass die gesamtökologischen Effekte höherer Recyclingquoten deutlich überschätzt werden.
Wer eine konsistente Regelung will, müsste konsequenterweise auch eine Ausweitung der Pfandpflicht auf Milch, Wein und Spirituosen fordern.
Die Gründe für die Pfandbefreiung einiger Getränkebereiche sind für den Verbraucher schwer nachzuvollziehen. Allerdings sind inzwischen mehr als 10 Jahre vergangen, um sich daran zu gewöhnen, welche Getränke bepfandet sind und welche nicht. Eine Verunsicherung der Verbraucher ist dementsprechend nicht zu erwarten.
*Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM), Interview mit Jürgen Heinisch
** HTP/cyclos, Folgenabschätzung einer Ausweitung der Pfandpflicht für Saft Einwegverpackung auf das PET-Recycling, September 2016